Änderungsgesetz zur Corona-Sonderzahlung soll Möglichkeit schaffen, diese auf ehrenamtliche Bürgermeister/innen zu übertragen
03. 02. 2022
Durch ein Änderungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die steuerfreie Corona-Sonderzahlung auch auf ehrenamtliche Bürgermeister/innen übertragen wird. Eine Übertragung ist nur mit einem Gemeinderatsbeschluss möglich, die dafür notwendige Gesetzesgrundlage tritt voraussichtlich am 01.03.2022 in Kraft. An einem Musterbeschluss wird gearbeitet, wenn die Gesetzesgrundlage in Kraft getreten ist. Die Steuerfreiheit gilt bis zum 31.03.2022.